Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Henry Sowinski – Fotografie

Stand: 23.06.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle zwischen dem Fotografen Henry Sowinski (im Folgenden „Fotograf") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") geschlossenen Verträge über fotografische Dienstleistungen.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Treten Kostenerhöhungen von mehr als 15 % ein, informiert der Fotograf den Auftraggeber rechtzeitig.

2.2 Zusätzliche Vergütungen: Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber zur Zahlung eines angemessenen Zusatzhonorars verpflichtet.

2.3 Rechte an Objekten: Der Auftraggeber sichert zu, dass er die notwendigen Rechte an übergebenen Objekten, Vorlagen oder Locations besitzt. Der Fotograf wird von Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der Verletzung dieser Rechte resultieren.

2.4 Erforderliche Drittleistungen: Der Fotograf ist berechtigt, erforderliche Drittleistungen (z. B. Assistenz, Modelle, Technik) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, sofern dies für die Durchführung des Auftrags notwendig ist.

3. Nutzungsrechte

3.1 Vorrang der Einzelvereinbarung: Der konkrete Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Weichen die dort getroffenen Vereinbarungen von den nachfolgenden Bestimmungen ab oder gehen über sie hinaus, sind sie vorrangig. Die nachfolgenden Regelungen gelten, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

3.2 Standard-Nutzungsrechte: Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, räumt der Fotograf dem Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht zur zeitlich und räumlich unbegrenzten Verwendung der Fotos für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Dieses Recht umfasst die Nutzung in Print- und Onlinemedien einschließlich der Social-Media-Kanäle des Auftraggebers, in eigenen Magazinen sowie in der Pressearbeit im Kontext der jeweiligen Veranstaltung.

3.3 Weitergabe an Presse und Medien: Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, darf der Auftraggeber die Fotos im Rahmen seiner eigenen Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung an Presse und Medien weitergeben.

3.4 Urhebernennung: Die Nutzung erfolgt unter der Bedingung der Nennung des Urhebers („Foto: Henry Sowinski"). Eine fehlende oder unvollständige Urhebernennung kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

3.5 Ausgeschlossene Nutzung: Eine darüber hinausgehende werbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung – durch den Auftraggeber oder durch Dritte (z. B. Werbekampagnen, Produktwerbung, Nutzung durch Aussteller oder Sponsoren außerhalb der Berichterstattung) – ist ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten, schriftlich vereinbarten Lizenz.

3.6 Erweiterte Nutzungsrechte und Lizenzen: Erweiterte Nutzungsrechte oder Lizenzen für Dritte können individuell vereinbart werden. Die Konditionen richten sich nach Art, Umfang und Reichweite der Nutzung.

3.7 Koppelung der Nutzungsrechte: Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

3.8 Sperrfristen für Nutzungsrechte: Der Fotograf kann eine Sperrfrist für bestimmte Nutzungen der Fotos vereinbaren, insbesondere bei exklusiven Projekten.

4. Lieferung und Archivierung der Bilder

4.1 Lieferung der Bilder:

  • Die bearbeiteten Bilder werden dem Kunden digital bereitgestellt, z. B. über PicDrop.
  • Der Link zur Bildergalerie bleibt für einen Zeitraum von 6 Monaten aktiv.
  • Es obliegt dem Kunden, die Daten innerhalb dieses Zeitraums eigenständig zu sichern.

4.2 Archivierung der Bilddaten:

  • Die Bilddaten werden für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Bereitstellung archiviert.
  • Nach Ablauf dieser Frist kann eine erneute Bereitstellung der Bilddaten gegen eine Bearbeitungsgebühr erfolgen.
  • Die Bereitstellung umfasst Web- und Druckqualität sowie eine Datenprüfung, falls erforderlich.
  • Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird im Angebot oder in der Rechnung ausgewiesen.

5. Honorare und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Honorare werden im Angebot festgelegt.

5.2 Fahrtkosten werden im Angebot und in der Rechnung als separate Posten ausgewiesen und unterliegen den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen.

5.3 Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

6. Stornierung und Ausfallhonorare

6.1 Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallhonorare fällig:

  • Bis 14 Tage vor dem Termin: keine Kosten.
  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.
  • 6 bis 2 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars.
  • Ab 48 Stunden vor dem Termin sowie am Veranstaltungstag: 100 % des vereinbarten Honorars.

6.2 Ersparte Aufwendungen sowie ein etwaiger anderweitiger Erwerb des Fotografen infolge der Stornierung werden auf das Ausfallhonorar angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich das Ausfallhonorar entsprechend.

7. Haftung und Reklamationen

7.1 Haftung:

  • Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  • Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  • Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. dem Produkthaftungsgesetz) sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Fotografen.

7.2 Reklamationen: Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen.

7.3 Verantwortung des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtmäßige Verwendung der Fotos, insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen bei abgebildeten Personen.

8. Datenschutz

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Gerichtsstand ist Weimar.

9.3 Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrags mit Henry Sowinski – Fotograf. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.